• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW PS 860 für die IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung

01.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 860 für die IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Digitalisierung wird in jedem Unternehmen immer wichtiger. Für IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung gab es aber bislang keinen Prüfungsstandard. Der IDW PS 860 wird das nun ändern.

Für die IT-Prüfung wurden in der Praxis bisher überwiegend der IDW PS 330 in Kombination mit dem IDW RS FAIT 1 in analoger Anwendung herangezogen, da kein eigener Prüfungsstandard für diese Zwecke bestand. Der IDW PS 860 schließt diese Lücke. Er steht im Einklang mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ und ermöglicht hinsichtlich der Beurteilungskriterien einen breiten Anwendungsbereich. Durch die Schaffung eines einheitlichen Regelungsrahmens trägt der IDW PS 860 zu einer einheitlich hohen Qualität dieser Prüfungen bei.

Der IDW Prüfungsstandard: IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW PS 860) wird in der IDW Life Heft 6/2018 veröffentlicht werden.

(IDW vom 30.05.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht