• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW PS 840 n.F. zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern

20.12.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 840 n.F. zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW PS 840 n.F.) ist verabschiedet worden.

Die Neufassung berücksichtigt u.a. die folgenden Aspekte:

  • Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der FinVermV (insb. Ergänzung eines neuen Abschn. 4.2.2.3. zur Berücksichtigung des § 16 Abs. 3a FinVermV)
  • Anpassungen an die zwischenzeitlich veröffentlichte ergänzte Fassung der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f Gewerbeordnung und zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermVwV)
  • Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen, die sich aus der Praxis ergeben haben
  • Ergänzung für die optionale Durchführung „anderer Prüfungshandlungen“ (vgl. Ergänzung der Tz. 24)

IDW PS 840 n.F.  ist anzuwenden auf Prüfungen für Berichtszeiträume ab dem Kalenderjahr 2018. Er wird in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 19.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank