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24.01.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 830 n.F. zur Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern

Beitrag mit Bild

©Wellnhofer Designs/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern i.S. des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (IDW PS 830 n.F.) verabschiedet.

Um den Gewerbetreibenden sowie den Prüfern eine längere Vorbereitungszeit zu ermöglichen, wurde – im Vergleich zu dem am 19.01.2018 veröffentlichten Standardentwurf – der Erstanwendungszeitpunkt um ein Kalenderjahr nach hinten verschoben. IDW PS 830 n.F. ist somit erstmalig für die Prüfung von Gewerbetreibenden nach § 34c GewO i.V.m. § 16 MaBV ab dem 01.01.2020, d.h. für die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen der MaBV durch den Gewerbetreibenden im Kalenderjahr 2019 anzuwenden.

Keine freiwillige vorzeitige Anwendung

Eine freiwillige vorzeitige Anwendung des Standards wurde nicht vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Prüfung nach § 16 MaBV auf Grundlage desselben Standards erfolgt und den Aufsichtsbehörden identische Berichte vorgelegt werden. Überdies wurden die Ausführungen zur Prüfung in Form einer Auswahl von Elementen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen des § 4 MaBV konkretisiert.

(IDW vom 23.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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