• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW PS 521 n.F. zur Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts

05.01.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 521 n.F. zur Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Neufassung IDW PS 521 n.F. zur Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts wurde wegen der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen erforderlich.

Die Gesetzesänderungen betreffen vor allem das Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG), mit dem die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Außerdem berücksichtigt die Neufassung folgende Aspekte:

  • Klarstellungen und Abgrenzungen zur zugrunde liegenden Auftragsart
  • Um auf eine einheitliche Vorgehensweise im Berufsstand hinzuwirken, werden die Mindestanforderungen an die durchzuführenden Prüfungshandlungen insb. für die grundsätzlich in allen Teilbereichen durchzuführende Systemprüfung mit Funktionstests sowie an Stichproben- und Einzelfallprüfungen dargestellt.
  • Zudem sind die Anforderungen an die Berichterstattung im Prüfungsbericht einschließlich des Fragebogens verdeutlicht.

Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts

Der IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (IDW PS 521 n.F.) wird in Heft 01/2021 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 04.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)