Der Hauptfachausschuss des IDW hat mit IDW PS 350 n.F. die Methodik zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und des überarbeiteten DRS 20 fortentwickelt.
Der Anwendungszeitpunkt wurde gegenüber der Entwurfsfassung um zwei Jahre verschoben: IDW PS 350 n.F. gilt für die Prüfung von Lageberichten für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2018 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2019 enden.
(IDW vom 25.01.2018 / Viola C. Didier)