• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW PS 350 n.F. zur Prüfung des Lageberichts verabschiedet

26.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 350 n.F. zur Prüfung des Lageberichts verabschiedet

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss des IDW hat mit IDW PS 350 n.F. die Methodik zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und des überarbeiteten DRS 20 fortentwickelt.

Der Anwendungszeitpunkt wurde gegenüber der Entwurfsfassung um zwei Jahre verschoben: IDW PS 350 n.F. gilt für die Prüfung von Lageberichten für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2018 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2019 enden.

(IDW vom 25.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank