08.10.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 208 zu Joint Audit verabschiedet

IDW PS 208 PS 208 (08.2021) zu Joint Audit befasst sich mit den Besonderheiten der Bestellung von mehr als einem Wirtschaftsprüfer zum gesetzlichen Abschlussprüfer für den Einzel- oder Konzernabschluss und den Konsequenzen einer solchen Bestellung für die Planung und Durchführung der Prüfung und das Prüfungsergebnis.

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die IDW Prüfungsstandards finden auch bei der Bestellung mehrerer Personen zum gesetzlichen Abschlussprüfer entsprechend Anwendung, soweit nicht nachfolgend Besonderheiten dargestellt sind.

Anpassungen an ISA

Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Zeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW PS 208 redaktionell an die ISA [DE] angepasst.

Weiterführende Informationen zur Joint Audit

Materielle Änderungen ergaben sich aufgrund der Anpassung an § 322 Abs. 6 HGB und die EU-Abschlussprüferverordnung. Den IDW PS 208 (08.2021): Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) finden Sie in Heft 10/2021 der IDW Life. Ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums zu Joint Audits finden Sie hier.


IDW vom 07.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank