08.10.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 208 zu Joint Audit verabschiedet

IDW PS 208 PS 208 (08.2021) zu Joint Audit befasst sich mit den Besonderheiten der Bestellung von mehr als einem Wirtschaftsprüfer zum gesetzlichen Abschlussprüfer für den Einzel- oder Konzernabschluss und den Konsequenzen einer solchen Bestellung für die Planung und Durchführung der Prüfung und das Prüfungsergebnis.

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Die IDW Prüfungsstandards finden auch bei der Bestellung mehrerer Personen zum gesetzlichen Abschlussprüfer entsprechend Anwendung, soweit nicht nachfolgend Besonderheiten dargestellt sind.

Anpassungen an ISA

Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Zeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW PS 208 redaktionell an die ISA [DE] angepasst.

Weiterführende Informationen zur Joint Audit

Materielle Änderungen ergaben sich aufgrund der Anpassung an § 322 Abs. 6 HGB und die EU-Abschlussprüferverordnung. Den IDW PS 208 (08.2021): Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) finden Sie in Heft 10/2021 der IDW Life. Ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums zu Joint Audits finden Sie hier.


IDW vom 07.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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