08.10.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 208 zu Joint Audit verabschiedet

IDW PS 208 PS 208 (08.2021) zu Joint Audit befasst sich mit den Besonderheiten der Bestellung von mehr als einem Wirtschaftsprüfer zum gesetzlichen Abschlussprüfer für den Einzel- oder Konzernabschluss und den Konsequenzen einer solchen Bestellung für die Planung und Durchführung der Prüfung und das Prüfungsergebnis.

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die IDW Prüfungsstandards finden auch bei der Bestellung mehrerer Personen zum gesetzlichen Abschlussprüfer entsprechend Anwendung, soweit nicht nachfolgend Besonderheiten dargestellt sind.

Anpassungen an ISA

Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Zeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW PS 208 redaktionell an die ISA [DE] angepasst.

Weiterführende Informationen zur Joint Audit

Materielle Änderungen ergaben sich aufgrund der Anpassung an § 322 Abs. 6 HGB und die EU-Abschlussprüferverordnung. Den IDW PS 208 (08.2021): Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) finden Sie in Heft 10/2021 der IDW Life. Ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums zu Joint Audits finden Sie hier.


IDW vom 07.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


20.11.2025

EUDR-Update

Die EU diskutiert kurzfristige Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), darunter erleichterte Pflichten für kleinere Unternehmen und eine Fristverlängerung.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.11.2025

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 größere Unternehmen Teile ihrer Tätigkeiten ins Ausland verlagert, was zu einem Nettoverlust von etwa 50.800 Arbeitsplätzen geführt hat.

weiterlesen
50.800 Stellen in Deutschland verloren

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank