10.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Prüfungshinweise zu KWKG und EEG

Beitrag mit Bild

© Andrey Popov/fotolia.com

In den kommenden Wochen müssen wieder verschiedene Abrechnungen für Unternehmen aus dem Bereich Energie- und Abfallwirtschaft über das Kalenderjahr 2016 nach KWKG und EEG geprüft werden. Dazu hat das IDW  neue Prüfungshinweise vorbereitet.

Die IDW-Prüfungshinweise für fachtechnische Prüfungen im Hinblick auf die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG lauten wie folgt:

  • IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers
  • IDW PH 9.970.12 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 2 EEG 2017 der Endabrechnung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), Letztverbrauchern und Eigenversorgern
  • IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers
  • IDW PH 9.970.11 wurde an die gesetzlichen Änderungen nach dem Inkrafttreten des EEG 2017 angepasst. IDW PH 9.970.12 wurde grundlegend überarbeitet.

Letztverbraucher sind teilweise auch EVU und/oder Eigenversorger und müssen sowohl eine Endabrechnung nach § 74 EEG 2017 als auch eine nach § 74a EEG 2017 aufstellen. Aus Praktikabilitätserwägungen vereint IDW PH 9.970.12 nunmehr die verschiedenen Endabrechnungen zu einer Aufstellung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen. In diesem Zusammenhang wurde IDW PH 9.970.13 vom 29.02.2016 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 2 EEG 2014 der Endabrechnung eines Eigenversorgers für die Kalenderjahre 2014 und 2015 aufgehoben.

Zum 01.01.2016 gab es die Neufassung des KWKG, am 01.01.2017 nochmals eine Änderung. Vor diesem Hintergrund entstand der IDW PH 9.970.33. Er hebt die Ausführungen zur Prüfung der Abrechnungen eines Netzbetreibers im IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (IDW PS 971) vom 26.11.2013 auf.

(IDW vom 31.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank