10.10.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Prüfungshinweis zur „Dezemberhilfe“

Die IDW-Arbeitsgruppe „Dezemberhilfe“ hat einen Prüfungshinweis erarbeitet, der auf die Besonderheiten der Prüfungen nach § 10 EWSG eingeht und u.a. Formulierungsvorschläge enthält.

Beitrag mit Bild

© Bacho Foto/fotolia.com

Durch das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz; kurz: EWSG) wurde die einmalige Entlastung bestimmter Letztverbraucher bzw. Kunden von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 festgelegt. Nach § 10 EWSG sind bestimmte Dokumente von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe „Dezemberhilfe“ in Abstimmung mit dem Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ einen Prüfungshinweis erarbeitet, der auf die Besonderheiten der Prüfungen nach § 10 EWSG eingeht und u.a. Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers enthält. Der IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 10 EWSG (IDW PH 9.970.82) (09.2023) wird in IDW Life Heft 10/2023 veröffentlicht.


IDW vom 09.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht