02.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Praxishinweis zur Geldwäscheprävention

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©Eisenhans/fotolia.com

Die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie brachte eine grundlegende Gesetzesreform für das Geldwäschegesetz mit sich. Dabei wurden für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer als Verpflichtete neue Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geschaffen.

Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzesfassung wurde der IDW Praxishinweis: Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis aus dem Jahr 2012 überarbeitet. Die Überarbeitung betraf vor allem die Risikoanalyse in der WP-Praxis sowie Einzelfragen zur Identifizierung, die Unterlassung der Verdachtsmeldung bei berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht und die Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Der IDW Praxishinweis wird in Heft 7/2018 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 29.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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