Der aktuelle IDW Praxishinweis 1/2017 befasst sich mit den Fragen, die beim Erstellen der (Konzern-)Zahlungsberichte relevant sind, wie beispielweise die Entstehung der Berichtserstattungspflicht, die Befreiung davon sowie der Berichtsumfang.
Grundlage für den IDW Praxishinweis 1/2017 sind die §§ 341q bis 341y HGB. In deren Anwendungsbereich fallen große Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a Abs. 1 HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften des Rohstoffsektors.
(Konzern-)Zahlungsbericht nach BilRUG
Ein (Konzern-)Zahlungsbericht muss erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) am 23.07.2015 beginnen, erstellt und offengelegt werden. Darin wird über Zahlungen (inkl. Sachleistungen) an staatliche Stellen berichtet. Ziel ist es, mehr Transparenz bei der Bekämpfung der weltweiten Korruption zu schaffen.
Weitere Anwendungshinweise
Der IDW Praxishinweis 1/2017 enthält auch Hinweise, wie bei der Ausübung mehrerer Tätigkeiten in verschiedenen Industriezweigen zu verfahren ist oder wie der Konsolidierungskreis im Konzernzahlungsbericht abgegrenzt werden muss. Eine Veröffentlichung des IDW Praxishinweises 1/2017: Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten ist in Heft 2/2017 der IDW Life vorgesehen.
(IDW vom 27.01.2017 / Viola C. Didier)