• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

22.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

In seinem neuen Positionspapier "Betriebliche Altersversorgung: Risiken kalkulierbar machen – Attraktivität nachhaltig steigern“ spricht sich das IDW dafür aus, bestehende Hürden zu reduzieren und die Attraktivität für Beschäftigte zu erhöhen.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Fast die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland besitzt aktuell keine bAV.  Dies gilt insbesondere für Beschäftigte in kleineren und mittelständischen Betrieben. Insofern richtet sich der Blick gespannt auf Reformüberlegungen, die sich aus dem im September 2022 von der Bundesregierung angestoßenen sog. „Fachdialog zur Betriebsrente“ ergeben werden. Mit seinem neuen Positionspapier „Betriebliche Altersversorgung: Risiken kalkulierbar machen – Attraktivität nachhaltig steigern“ möchte das IDW Impulse aus Sicht des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer in diese so wichtige öffentliche Debatte zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung einbringen. Das Papier berücksichtigt Erfahrungen von Wirtschaftsprüfern im Austausch mit Unternehmen unterschiedlicher Größe und diverser Rechtsformen. Das IDW plädiert dafür,

  • den Umfang arbeitgeberseitiger Garantiepflichten zu verringern
  • eine neue Diskussion über die Ausfinanzierung zu führen
  • systemfremde Bilanzvolatilitäten im Handelsrecht zu reduzieren
  • steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Direktzusagen zu stärken
  • sowie die Attraktivität für Beschäftigte zu steigern.

Gerade in Zeiten des Fach- bzw. Arbeitskräftemangels sollten Unternehmer Angebote der betrieblichen Altersversorgung aktiv als Mitarbeitergewinnungs- und -bindungsinstrument kommunizieren.


IDW vom 20.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


07.05.2025

Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte geschädigter Unternehmen auf Informationszugang im Kartellrecht gestärkt.

weiterlesen
Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank