In einem aktuellen Positionspapier setzt sich das IDW mit den Pflichten und Zweifelsfragen zur nichtfinanziellen Erklärung als Bestandteil der Unternehmensführung auseinander.
Der Gesetzgeber hat mit dem CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz bestimmte große Unternehmen verpflichtet, ihre (Konzern-)Lageberichte künftig um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Der Umfang der Berichterstattung wird durch die Beschränkung auf wesentliche, auch mit Geschäftsverlauf und Lage verbundene Aspekte sinnvoll beschränkt. Die Befassung mit solchen wesentlichen Themen dürfte für Vorstände und Aufsichtsräte nicht vollkommen neu sein. Durch die vom Gesetzgeber vorgesehene verpflichtende Befassung des Aufsichtsrats mit der nichtfinanziellen Erklärung erwartet das IDW jedoch eine im Vergleich mit der bisher praktizierten Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlicher auf das Geschäftsmodell und damit verbundene Chancen und Risiken fokussierte Berichterstattung.
Das IDW Positionspapier erläutert die Auswirkungen der Verpflichtungen auf verschiedene Gruppen, wie z.B. die Unternehmensleitung, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer und Berichtsadressaten. Das Positionspapier finden Sie hier.
(IDW vom 19.06.2017/ Viola C. Didier)