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20.12.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zur Empfehlung A.5 DCGK 2022

In einem aktuellen Positionspapier legt das IDW dar, wie Vorstand und Aufsichtsrat mit der Empfehlung A.5 DCGK 2022 umgehen können und wie Wirtschaftsprüfer die Unternehmensorgane dabei unterstützen können.

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Der Betrieb

Die im Jahr 2022 neu aufgenommene Empfehlung A.5 DCGK 2022 sieht ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften vor, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und Risikomanagements beschrieben werden. Ferner soll, ebenfalls im Lagebericht, zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.

Compliance-Kultur verbessern

Das IDW verdeutlicht in seinem neuen Positionspapier, dass Unternehmen und Wirtschaftsprüfer gemeinsam gefragt sind, die Empfehlung A.5 DCGK 2022 zu nutzen, um die Governance in den Unternehmen zu verbessern. Die Unternehmensorgane sind verantwortlich, entsprechende Systeme einzurichten bzw. zu überwachen. Wirtschaftsprüfer können den Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Prüfungs- und Überwachungsaufgaben unterstützen. Hierfür stehen derzeit vor allem die Instrumente der Systemprüfungen nach der sog. IDW PS 980er-Reihe zur Verfügung.

Handhabung in der Praxis

Das Positionspapier des IDW stellt zudem Lösungsansätze vor, wie diese Angaben zukünftig in die Abschlussprüfung einbezogen werden können, geht allerdings gegenwärtig – vorbehaltlich Sonderregelungen für bestimmte Branchen – davon aus, dass die Angaben nach Empfehlung A.5 DCGK 2022 noch nicht inhaltlich im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft werden. In diesem Fall sind die Angaben im Lagebericht als ungeprüft zu kennzeichnen bzw. ist im Bestätigungsvermerk darzustellen, dass diese Angaben nicht inhaltlich geprüft wurden und sich daher das Prüfungsurteil zum Lagebericht nicht darauf erstreckt.

 


IDW vom 15.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

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