• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse

31.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Beitrag mit Bild

Das Positionspapier beschreibt Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens.

Die EU-Reform der Abschlussprüfung bringt umfangreiche Neuerungen nicht nur für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch für die zu prüfenden Unternehmen mit sich. Das IDW stellt in seinem Positionspapier die neuen Anforderungen an das Auswahlverfahren nach Artikel 16 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung dar.

An das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers werden detaillierte Anforderungen gestellt (v.a. in Art. 16 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung). Hierdurch werden sowohl die sich bewerbenden Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften als auch die Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse der zu prüfenden Unternehmen gleichermaßen vor neue Herausforderungen gestellt. Bei der Auswahl des Abschlussprüfers, d.h. von der Ausschreibung bis zur Wahl des Prüfers, muss ein faires, insbesondere transparentes und diskriminierungsfreies Vorgehen sichergestellt werden.

Umsetzung im System der Corporate Governance

Das IDW hat zu den neuen Anforderungen an das Auswahlverfahren ein Positionspapier entwickelt. Es beschreibt Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens gemäß Art. 16 EU-VO. Darüber hinaus gibt es Hinweise, wie diese Anforderungen im deutschen System der Corporate Governance umgesetzt werden könnten. Insofern richtet sich das Papier vorrangig an die von der EU-VO betroffenen PIE, insbesondere an die Mitglieder der Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse.

Das Positionspapier ist unter dem Link http://www.idw.de/idw/portal/d659532 abrufbar.

(IDW vom 31.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


12.08.2026

Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Bei Disregarded Entities bleibt die Kapitalertragsteuerentlastung möglich, erfordert aber eine sorgfältige Mitwirkung im Antragsverfahren.

weiterlesen
Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Meldung

©momius/fotolia.com


12.08.2026

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Massage in der Arbeitszeit ist trotz allem kein Arbeitsunfall.

weiterlesen
Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Meldung

©animaflora/fotolia.com


11.08.2026

Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Frühere Entnahmeanträge schützen nicht automatisch jede Wohnung eines landwirtschaftlichen Betriebs vor späterer Besteuerung.

weiterlesen
Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht