• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse

31.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Beitrag mit Bild

Das Positionspapier beschreibt Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens.

Die EU-Reform der Abschlussprüfung bringt umfangreiche Neuerungen nicht nur für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch für die zu prüfenden Unternehmen mit sich. Das IDW stellt in seinem Positionspapier die neuen Anforderungen an das Auswahlverfahren nach Artikel 16 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung dar.

An das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers werden detaillierte Anforderungen gestellt (v.a. in Art. 16 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung). Hierdurch werden sowohl die sich bewerbenden Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften als auch die Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse der zu prüfenden Unternehmen gleichermaßen vor neue Herausforderungen gestellt. Bei der Auswahl des Abschlussprüfers, d.h. von der Ausschreibung bis zur Wahl des Prüfers, muss ein faires, insbesondere transparentes und diskriminierungsfreies Vorgehen sichergestellt werden.

Umsetzung im System der Corporate Governance

Das IDW hat zu den neuen Anforderungen an das Auswahlverfahren ein Positionspapier entwickelt. Es beschreibt Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens gemäß Art. 16 EU-VO. Darüber hinaus gibt es Hinweise, wie diese Anforderungen im deutschen System der Corporate Governance umgesetzt werden könnten. Insofern richtet sich das Papier vorrangig an die von der EU-VO betroffenen PIE, insbesondere an die Mitglieder der Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse.

Das Positionspapier ist unter dem Link http://www.idw.de/idw/portal/d659532 abrufbar.

(IDW vom 31.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)