Die EU-Reform der Abschlussprüfung bringt umfangreiche Neuerungen nicht nur für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch für die zu prüfenden Unternehmen mit sich. Das IDW stellt in seinem Positionspapier die neuen Anforderungen an das Auswahlverfahren nach Artikel 16 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung dar.
An das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers werden detaillierte Anforderungen gestellt (v.a. in Art. 16 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung). Hierdurch werden sowohl die sich bewerbenden Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften als auch die Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse der zu prüfenden Unternehmen gleichermaßen vor neue Herausforderungen gestellt. Bei der Auswahl des Abschlussprüfers, d.h. von der Ausschreibung bis zur Wahl des Prüfers, muss ein faires, insbesondere transparentes und diskriminierungsfreies Vorgehen sichergestellt werden.
Umsetzung im System der Corporate Governance
Das IDW hat zu den neuen Anforderungen an das Auswahlverfahren ein Positionspapier entwickelt. Es beschreibt Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens gemäß Art. 16 EU-VO. Darüber hinaus gibt es Hinweise, wie diese Anforderungen im deutschen System der Corporate Governance umgesetzt werden könnten. Insofern richtet sich das Papier vorrangig an die von der EU-VO betroffenen PIE, insbesondere an die Mitglieder der Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse.
Das Positionspapier ist unter dem Link http://www.idw.de/idw/portal/d659532 abrufbar.
(IDW vom 31.05.2016/ Viola C. Didier)