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24.05.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zur Abschlussprüferrichtlinie

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©p365.de/fotolia.com

Das IDW hat die 4. Auflage des IDW Positionspapiers zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie veröffentlicht. Es gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungsinhalte und die wesentlichen Auslegungen einzelner Vorschriften.

Das Positionspapier soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungsinhalte von AP-RiLi und EU-VO einschließlich der Regelungen des AReG und des APAReG geben. Darüber hinaus werden Zweifelsfragen zur Auslegung einzelner Vorschriften erörtert, die sich wesentlich auf die Berufsausübung auswirken können. Die vierte Auflage enthält neue bzw. ergänzte Fragen zur Auslegung. Wesentliche Änderungen betreffen

  • die neuen Abschnitte 2.5 und 2.6 zur Frage, wann die PIE-Eigenschaft endet und welche Folgen sich hieraus ergeben,
  • den neuen Abschnitt 3.3.3., wann die Höchstlaufzeit beginnt, wenn ein Unternehmen unterjährig PIE wird,
  • Abschnitt 3.6.3., der nunmehr klarstellt, dass Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat nicht als PIE gelten,
  • Abschnitt 10.1. zu Angaben im Bestätigungsvermerk,
  • den neuen Abschnitt 11.2.1. zum Verhältnis der Aufbewahrungsfristen nach der EU-VO und der WPO,
  • neue Zweifelsfragen zu Angaben im Transparenzbericht vor dem Hintergrund der APAS Verlautbarung Nr. 4 (Abschnitte 12.2.5. bis 12.2.7.),
  • Abschnitt 14.3. zur Berichtspflicht gegenüber den für die Beaufsichtigung von PIE zuständigen Behörden.

Das IDW Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 23.05.2018 / Viola C. Didier)


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