29.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zum Optionsmodell

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Mit dem Vorschlag, Personengesellschaften eine Option zur Körperschaftsbesteuerung einzuräumen, hat das IDW seine Position zur Reform der Unternehmensbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode konkretisiert.

Mit dem Optionsmodell schlägt das IDW eine weitestgehend aufkommensneutrale Reform des deutschen Unternehmenssteuerrechts vor, die einen Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung sowie eine Bürokratieentlastung für Personengesellschaften zum Ziel hat.

Fiktiver Formwechsel für Personengesellschaften

Der Vorschlag knüpft an praxiserprobte bestehende Rechtsnormen an und lässt sich effizient umsetzen. Zum Übergang zur Kapitalgesellschaftsbesteuerung soll Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet werden, einen fiktiven Formwechsel für steuerliche Zwecke durchzuführen. Ein zivilrechtlicher Rechtsformwechsel ist nach dem Vorschlag nicht erforderlich. Im Anschluss soll die Besteuerung der optierten Personengesellschaft nach Kapitalgesellschaftsgrundsätzen unter Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes erfolgen.

Das IDW Positionspapier zum Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung finden Sie hier.

(IDW vom 28.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht