29.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zum Optionsmodell

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Mit dem Vorschlag, Personengesellschaften eine Option zur Körperschaftsbesteuerung einzuräumen, hat das IDW seine Position zur Reform der Unternehmensbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode konkretisiert.

Mit dem Optionsmodell schlägt das IDW eine weitestgehend aufkommensneutrale Reform des deutschen Unternehmenssteuerrechts vor, die einen Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung sowie eine Bürokratieentlastung für Personengesellschaften zum Ziel hat.

Fiktiver Formwechsel für Personengesellschaften

Der Vorschlag knüpft an praxiserprobte bestehende Rechtsnormen an und lässt sich effizient umsetzen. Zum Übergang zur Kapitalgesellschaftsbesteuerung soll Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet werden, einen fiktiven Formwechsel für steuerliche Zwecke durchzuführen. Ein zivilrechtlicher Rechtsformwechsel ist nach dem Vorschlag nicht erforderlich. Im Anschluss soll die Besteuerung der optierten Personengesellschaft nach Kapitalgesellschaftsgrundsätzen unter Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes erfolgen.

Das IDW Positionspapier zum Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung finden Sie hier.

(IDW vom 28.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht