29.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zum Optionsmodell

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Mit dem Vorschlag, Personengesellschaften eine Option zur Körperschaftsbesteuerung einzuräumen, hat das IDW seine Position zur Reform der Unternehmensbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode konkretisiert.

Mit dem Optionsmodell schlägt das IDW eine weitestgehend aufkommensneutrale Reform des deutschen Unternehmenssteuerrechts vor, die einen Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung sowie eine Bürokratieentlastung für Personengesellschaften zum Ziel hat.

Fiktiver Formwechsel für Personengesellschaften

Der Vorschlag knüpft an praxiserprobte bestehende Rechtsnormen an und lässt sich effizient umsetzen. Zum Übergang zur Kapitalgesellschaftsbesteuerung soll Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet werden, einen fiktiven Formwechsel für steuerliche Zwecke durchzuführen. Ein zivilrechtlicher Rechtsformwechsel ist nach dem Vorschlag nicht erforderlich. Im Anschluss soll die Besteuerung der optierten Personengesellschaft nach Kapitalgesellschaftsgrundsätzen unter Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes erfolgen.

Das IDW Positionspapier zum Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung finden Sie hier.

(IDW vom 28.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht