• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

06.11.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die seit Juni 2016 geltende EU-Abschlussprüfungsverordnung (EU-APrVO) hat zahlreiche Auslegungs- und Zweifelsfragen im Hinblick auf die Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer hervorgebracht. Das IDW Positionspapier greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Praktische Erfahrungen mit den Regeln der EU-APrVO sowie auch aktuelle Verlautbarungen der APAS haben Anlass zur Überarbeitung des Positionspapiers gegeben. Die vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 21.10.2019 verabschiedete 5. Auflage beinhaltet diverse wesentliche Änderungen gegenüber der vierten Auflage (Stand: 05.11.2018).

Präzisierung der Rechtsfolgen von Einzelverstößen

Die Ausführungen zu Rechtsfolgen von Einzelverstößen gegen das Verbot der Erbringung bestimmter Nichtprüfungsleistungen gemäß Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO (Blacklist) wurden erweitert und präzisiert, insbesondere im Hinblick auf vor Testaterteilung erkannte unbeabsichtigte Einzelverstöße (vgl. Abschnitt 2.4.3.).

Abgrenzung zwischen Abschlussprüfungs- und Nichtprüfungsleistungen

Die Abgrenzung zwischen Abschlussprüfungsleistungen und (erforderlichen und nicht erforderlichen) Nichtprüfungsleistungen i.S.d. EU APrVO wurde im Hinblick auf die fortgeschrittene Meinungsbildung aktualisiert (u.a. APAS Verlautbarung Nr. 4  in der überarbeiteten Fassung sowie Fragen und Antworten zu Verlautbarung Nr. 4 ü.F. ) (vgl. Abschnitte 4.3.1. bis 4.3.3.).

Ermittlung des Fee Cap

Erstmals erörtert wird die Fragestellung, ob gegenüber „Großmutterunternehmen“ erbrachte Leistungen in die Ermittlung des Fee Cap gemäß Art. 4 Abs. 2 EU-APrVO einzubeziehen sind (Abschnitt 4.3.4.).

Es wurden zudem die Ausführungen zur Berechnung des Fee Cap im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem die Honorare für die erbrachten Nichtprüfungsleistungen und Abschlussprüfungsleistungen in die Cap-Berechnung einzubeziehen sind, aktualisiert (vgl. Abschnitt 4.3.11.)

Alle neuen bzw. wesentlich geänderten Abschnitte sind mit den Zusätzen „neu“ bzw. „aktualisiert“ gekennzeichnet. Das IDW Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 31.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht