• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

12.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die EU-Regulierung hat zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers mit sich gebracht und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Wesentliche Neuerungen in der dritten Auflage des IDW Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers betreffen:

  • Abschnitt 3.3 zur Frage, wann eine Nichtprüfungsleistung „indirekt“ für das geprüfte Unternehmen erbracht wird.
  • Abschnitt 4.3.1 zur Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind.
  • Abschnitt 4.3.3 und Abschnitt 4.3.4, in denen konkretisiert wird, wann eine Nichtprüfungsleistung „nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich“ ist, so dass sie nach der EU-Verordnung für Zwecke des 70%-Cap nicht zu berücksichtigen ist.

Das IDW-Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank