• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

12.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die EU-Regulierung hat zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers mit sich gebracht und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Wesentliche Neuerungen in der dritten Auflage des IDW Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers betreffen:

  • Abschnitt 3.3 zur Frage, wann eine Nichtprüfungsleistung „indirekt“ für das geprüfte Unternehmen erbracht wird.
  • Abschnitt 4.3.1 zur Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind.
  • Abschnitt 4.3.3 und Abschnitt 4.3.4, in denen konkretisiert wird, wann eine Nichtprüfungsleistung „nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich“ ist, so dass sie nach der EU-Verordnung für Zwecke des 70%-Cap nicht zu berücksichtigen ist.

Das IDW-Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)