• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW Positionspapier zu den Folgen der Digitalisierung

19.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zu den Folgen der Digitalisierung

Beitrag mit Bild

©putilov_denis/fotolia.com

Die IDW Arbeitsgruppe Trendwatch hat sich mit den Auswirkungen befasst, die die digitale Transformation auf die Finanzberichterstattung und die Unternehmensbewertung hat und dazu ein Positionspapier entwickelt.

Die meisten Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte haben nur wenig Erfahrung mit den erforderlichen Anpassungen von Geschäftsmodellen an die digitale Transformation. Sie müssen sich vor diesem Hintergrund beispielsweise die folgenden Fragen stellen: Wie wird sich der spezifische Markt entwickeln, in dem das Unternehmen (künftig) agiert? Sind die Märkte, in denen das Unternehmen heute agiert, noch die gleichen, in denen es künftig seine Produkte und Dienstleistungen vertreibt? Welche Produkte werden nachgefragt? Welche Kosten entstehen und welche Investitionen sind vorzunehmen? Welche Renditen lassen sich erzielen?

Auswirkungen der digitalen Transformation

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich das IDW Positionspapier. Im Fokus stehen die Folgen dieser Transformation auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen und die Aussagekraft von Jahresabschlüssen, Lagebericht und Steuerungskennzahlen. Bei den gängigen Verfahren zur Unternehmensbewertung wird hinterfragt, wie sie künftigen Anforderungen standhalten.

Das IDW Positionspapier zu den Folgen der Digitalisierung finden Sie hier.

(IDW vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


06.12.2023

Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Die neue Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, reparierbar und recyclingfähiger werden.

weiterlesen
Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


06.12.2023

Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Das BVerfG hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des bestehenden Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt. In der Folge gelten die für die Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte nur noch bis zum 31.12.2024. Der Gesetzgeber hat daraufhin das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu gefasst und eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz eingefügt, die den Bundesländern eigene länderspezifische Grundsteuergesetze ermöglicht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben aufgrund der Öffnungsklausel eigene landesrechtliche Regelungen getroffen.

weiterlesen
Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


06.12.2023

Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Die festgesetzte Erbschaftsteuer im Jahr 2021 betrug 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland; es waren 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden.

weiterlesen
Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank