Das IDW hat den IDW PH 9.302.1 zu Bestätigungen Dritter bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten überarbeite, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen.
Bei der Prüfung von Instituten werden häufig keine Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweise eingeholt, weil angesichts der regulatorischen Rahmenbedingungen regelmäßig nur mit geringen Fehlerrisiken zu rechnen ist.
Bestätigungsaktionen der internen Revision
Der IDW PH 9.302.1 wurde überarbeitet, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten bei Instituten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen. Er verdeutlicht, dass die Verwendung von Bestätigungsaktionen der internen Revision bei der Risikoanalyse bspw. als „Kontrolltest“ des IKS zu erfolgen hat. Gleichzeitig wird die Orientierung an angemessenen und wirksamen Steuerungs- und Überwachungssystemen des Instituts betont.
(IDW vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)