21.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PH 9.302.1 überarbeitet

Beitrag mit Bild

Angesichts regulatorischer Rahmenbedingungen ist nur mit geringen Fehlerrisiken zu rechnen, weshalb häufig keine Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweise eingeholt werden.

Das IDW hat den IDW PH 9.302.1 zu Bestätigungen Dritter bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten überarbeite, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen.

Bei der Prüfung von Instituten werden häufig keine Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweise eingeholt, weil angesichts der regulatorischen Rahmenbedingungen regelmäßig nur mit geringen Fehlerrisiken zu rechnen ist.

Bestätigungsaktionen der internen Revision

Der IDW PH 9.302.1 wurde überarbeitet, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten bei Instituten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen. Er verdeutlicht, dass die Verwendung von Bestätigungsaktionen der internen Revision bei der Risikoanalyse bspw. als „Kontrolltest“ des IKS zu erfolgen hat. Gleichzeitig wird die Orientierung an angemessenen und wirksamen Steuerungs- und Überwachungssystemen des Instituts betont.

(IDW vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank