21.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PH 9.302.1 überarbeitet

Beitrag mit Bild

Angesichts regulatorischer Rahmenbedingungen ist nur mit geringen Fehlerrisiken zu rechnen, weshalb häufig keine Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweise eingeholt werden.

Das IDW hat den IDW PH 9.302.1 zu Bestätigungen Dritter bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten überarbeite, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen.

Bei der Prüfung von Instituten werden häufig keine Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweise eingeholt, weil angesichts der regulatorischen Rahmenbedingungen regelmäßig nur mit geringen Fehlerrisiken zu rechnen ist.

Bestätigungsaktionen der internen Revision

Der IDW PH 9.302.1 wurde überarbeitet, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten bei Instituten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen. Er verdeutlicht, dass die Verwendung von Bestätigungsaktionen der internen Revision bei der Risikoanalyse bspw. als „Kontrolltest“ des IKS zu erfolgen hat. Gleichzeitig wird die Orientierung an angemessenen und wirksamen Steuerungs- und Überwachungssystemen des Instituts betont.

(IDW vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank