23.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW ordnet Entwurf des Koalitionsvertrags ein

Das IDW hat zentrale Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der Wirtschaftsprüfung analysiert und bewertet, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und Prüfer haben könnten. Die Analyse zeigt: Es gibt Licht und Schatten – und konkrete Empfehlungen zum Handeln.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD vom 09.04.2025 gibt einen Ausblick auf das Programm der angestrebten kommenden Bundesregierung. Der Vertragsentwurf enthält zahlreiche Ausführungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen und Themen, zu denen auch das IDW bereits Stellung bezogen hat. So unterbreitet der Koalitionsvertrag zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steuerpolitische Vorschläge und diverse Maßnahmen zum Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Vereinbart sind auch eine Senkung von Energiekosten sowie die stärkere Bekämpfung von Geldwäsche und Cyberkriminalität. Die Krankenhausfinanzierung soll verbessert und die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Neuer Kurs für Unternehmen?

Im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung begrüßt das IDW, dass im Koalitionsvertrag den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit avisiert wird. Dem sollte laut IDW zeitnah durch eine Umsetzung der CSRD nachgekommen werden, was auch die zeitliche Verschiebung einschließt, die mit der Annahme des „Stop-the-Clock“-Vorschlags verbunden ist.

Diese und weitere Maßnahmen aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags, die für die Entwicklungen in der kommenden Zeit relevant werden, stellt das IDW in seinem Positionspapier zusammen und bietet eine erste Einordnung sowie weiterführende Links.


IDW vom 17.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht