23.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW ordnet Entwurf des Koalitionsvertrags ein

Das IDW hat zentrale Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der Wirtschaftsprüfung analysiert und bewertet, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und Prüfer haben könnten. Die Analyse zeigt: Es gibt Licht und Schatten – und konkrete Empfehlungen zum Handeln.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD vom 09.04.2025 gibt einen Ausblick auf das Programm der angestrebten kommenden Bundesregierung. Der Vertragsentwurf enthält zahlreiche Ausführungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen und Themen, zu denen auch das IDW bereits Stellung bezogen hat. So unterbreitet der Koalitionsvertrag zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steuerpolitische Vorschläge und diverse Maßnahmen zum Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Vereinbart sind auch eine Senkung von Energiekosten sowie die stärkere Bekämpfung von Geldwäsche und Cyberkriminalität. Die Krankenhausfinanzierung soll verbessert und die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Neuer Kurs für Unternehmen?

Im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung begrüßt das IDW, dass im Koalitionsvertrag den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit avisiert wird. Dem sollte laut IDW zeitnah durch eine Umsetzung der CSRD nachgekommen werden, was auch die zeitliche Verschiebung einschließt, die mit der Annahme des „Stop-the-Clock“-Vorschlags verbunden ist.

Diese und weitere Maßnahmen aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags, die für die Entwicklungen in der kommenden Zeit relevant werden, stellt das IDW in seinem Positionspapier zusammen und bietet eine erste Einordnung sowie weiterführende Links.


IDW vom 17.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)