23.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW ordnet Entwurf des Koalitionsvertrags ein

Das IDW hat zentrale Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der Wirtschaftsprüfung analysiert und bewertet, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und Prüfer haben könnten. Die Analyse zeigt: Es gibt Licht und Schatten – und konkrete Empfehlungen zum Handeln.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD vom 09.04.2025 gibt einen Ausblick auf das Programm der angestrebten kommenden Bundesregierung. Der Vertragsentwurf enthält zahlreiche Ausführungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen und Themen, zu denen auch das IDW bereits Stellung bezogen hat. So unterbreitet der Koalitionsvertrag zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steuerpolitische Vorschläge und diverse Maßnahmen zum Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Vereinbart sind auch eine Senkung von Energiekosten sowie die stärkere Bekämpfung von Geldwäsche und Cyberkriminalität. Die Krankenhausfinanzierung soll verbessert und die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Neuer Kurs für Unternehmen?

Im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung begrüßt das IDW, dass im Koalitionsvertrag den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit avisiert wird. Dem sollte laut IDW zeitnah durch eine Umsetzung der CSRD nachgekommen werden, was auch die zeitliche Verschiebung einschließt, die mit der Annahme des „Stop-the-Clock“-Vorschlags verbunden ist.

Diese und weitere Maßnahmen aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags, die für die Entwicklungen in der kommenden Zeit relevant werden, stellt das IDW in seinem Positionspapier zusammen und bietet eine erste Einordnung sowie weiterführende Links.


IDW vom 17.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)