• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW kritisiert DRSC-Anwendungshinweis zu IFRS 2

09.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW kritisiert DRSC-Anwendungshinweis zu IFRS 2

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das DRSC hat Ende Juni 2017 den Entwurf eines Anwendungshinweises (IFRS) „In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte anteilsbasierte Mitarbeitervergütungen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen: Bilanzierung von Kompensationszahlungen“ (E-AH 4) zur Diskussion gestellt. Hierzu äußerst sich nun das IDW.

Das IDW empfiehlt in seinem Schreiben an das DRSC u.a., den geplanten Anwendungshinweis (IFRS) – und insb. auch das darin enthaltene Beispiel – näher für den deutschen Rechtsraum zu spezifizieren und zu präzisieren. So könnte der Anwendungsbereich der Verlautbarung klarer dargestellt werden und der Anwender leichter erkennen, ob bzw. unter welchen Umständen er von den Ausführungen zu dieser sehr speziellen Sachverhaltskonstellation betroffen ist.

Die Kommentierungsfrist beim DRSC läuft noch bis 11.08.2017.

(IDW vom 09.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank