14.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW kritisiert Anpassungen von IFRS 17

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen kam es innerhalb der Versicherungsbranche zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Standards. Mit dem Entwurf ED/2019/4 „Amendments to IFRS 17“ greift der IASB diese Fragen auf und stellt die Anpassungen von IFRS 17 zur Diskussion.

Das IASB will punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vornehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Dies wird vom IDW begrüßt. Bei einigen Änderungen sieht das IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes

Bezüglich der vom IASB nicht übernommen Forderungen der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sogenannten „annual cohorts“ bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten, regt das IDW an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.

Zeitnahes Endorsement des IFRS 17

Das IDW sieht zudem Verbesserungsbedarf bei den derzeitigen Vorgaben des IFRS 17 zur unterjährigen Berichterstattung, da die gegenwärtige Regelung dazu führen würde, dass das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.

Das IDW unterstützt ein möglichst zeitnahes Endorsement des IFRS 17, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, IFRS 17 für Berichtsperioden anzuwenden, die am 01.01.2022 beginnen.

(IDW vom 11.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)