14.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW kritisiert Anpassungen von IFRS 17

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen kam es innerhalb der Versicherungsbranche zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Standards. Mit dem Entwurf ED/2019/4 „Amendments to IFRS 17“ greift der IASB diese Fragen auf und stellt die Anpassungen von IFRS 17 zur Diskussion.

Das IASB will punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vornehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Dies wird vom IDW begrüßt. Bei einigen Änderungen sieht das IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes

Bezüglich der vom IASB nicht übernommen Forderungen der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sogenannten „annual cohorts“ bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten, regt das IDW an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.

Zeitnahes Endorsement des IFRS 17

Das IDW sieht zudem Verbesserungsbedarf bei den derzeitigen Vorgaben des IFRS 17 zur unterjährigen Berichterstattung, da die gegenwärtige Regelung dazu führen würde, dass das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.

Das IDW unterstützt ein möglichst zeitnahes Endorsement des IFRS 17, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, IFRS 17 für Berichtsperioden anzuwenden, die am 01.01.2022 beginnen.

(IDW vom 11.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Steuerboard

Oskar Meyn / Markus Manten


12.08.2026

Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Die Wegzugsbesteuerung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen europäischer Mobilitätsfreiheit und mitgliedstaatlichen Fiskalinteressen.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht