02.03.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Kritik zum E-DRÄS 11

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Der Entwurf des DRÄS 11 bezieht sich auf den DRS 18 Latente Steuern und ändert diesen inhaltlich partiell. Zudem ergänzt er ihn um Ausführungen zu einigen bislang nicht behandelten Teilaspekten. Seit DRS 18 im Gefolge des BilMoG 2010 verabschiedet wurde, ist die Stellungnahme nicht mehr materiell überarbeitet worden.

Das IDW unterstützt im Ergebnis die vorgesehenen Ergänzungen zur Bilanzierung latenter Steuern auf Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus einem Asset Deal. Es begrüßt auch die beabsichtigte Streichung der bisherigen Vorgaben zur Erläuterung nicht angesetzter Überhänge aktiver latenter Steuern sowie zur Aufstellung einer sog. Überleitungsrechnung.

Kritik an vorgeschlagener Ansatzpflicht

Etwaige Überlegungen, sich gegenüber dem Gesetzgeber dafür auszusprechen, das Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB für Überhänge aktiver latenter Steuern für Zwecke der Einbeziehung des jeweiligen Unternehmens in einen HGB-Konzernabschluss durch eine Ansatzpflicht zu wandeln, sieht das IDW im Lichte der Erleichterungsintention des BilMoG-Gesetzgebers kritisch.

Streichungen in E-DRÄS 11 gefordert

Das IDW lehnt auch den Vorschlag ab, temporäre Differenzen im Zusammenhang mit ausländischen Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten wie sog. outside basis differences i.S. von § 306 Satz 4 HGB zu behandeln und dementsprechend auch in der Handelsbilanz II bei der Bemessung latenter Steuern unberücksichtigt zu lassen.

Die vollständige Stellungnahme des IDW finden Sie hier.

(IDW vom 27.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht