30.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Knowledge Paper zu SPACs

Mit SPACs (Special Purpose Acquisition Companies) sind schnellere Börsenplatzierungen möglich. Das IDW stellt im neuen Knowledge Paper Vor- und Nachteile vor und erklärt die Besonderheiten für Wirtschaftsprüfer.

Beitrag mit Bild

©peterschreiber.media/fotolia.com

Für manche ist es eine bald platzende Blase, andere hypen die leeren Firmenhüllen wegen ihrer überdurchschnittlichen Renditemöglichkeiten: SPAC lautet der aktuelle Börsentrend aus den USA. Dabei handelt es sich um Mantelgesellschaften, die zunächst Kapital über einen Börsengang einsammeln und erst später ein – vorher nicht bestimmtes – Zielunternehmen übernehmen.

In Europa führen SPACs ein Schattendasein

Das SPAC-Mutterland sind die USA. Im Jahr 2020 hatten SPAC-Börsengänge ein fast doppelt so hohes Volumen wie das der zehn vorangehenden Jahre zusammen. Bis zum Oktober hatten SPACs im Jahr 2021 138 Milliarden US-Dollar durch Börsengänge in den Vereinigten Staaten eingenommen.  In Deutschland führen die SPACs hingegen noch ein Schattendasein. Dies liegt nicht zuletzt in einer andersartigen Investitionskultur und einem sehr liquiden Markt in den USA begründet. Aktuell listet die Frankfurter Wertpapierbörse fünf SPACs. Gegründet werden diese SPACs meist in Luxemburg (Satzungssitz), weil nach deutschem Recht u.a. eine Rückabwicklung und Rückgabe der Aktien an die Aktionäre grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

IDW Knowledge Paper

Das IDW stellt in seinem neuen Knowledge Paper Vor- und Nachteile vor und erklärt die Besonderheiten für Wirtschaftsprüfer. Das Papier zeigt auf, welche Chancen und Risiken mit den Börsenvehikeln für Investoren verbunden sind. Es erklärt, welche bilanziellen Grundlagen bei der SPAC selbst und beim Zielunternehmen wichtig sind. Wirtschaftsprüfer können sowohl als Berater einer solchen Transaktion oder in ihrer Rolle als Abschlussprüfer des SPACs selbst und des Zielunternehmens maßgebliche Unterstützungsleistungen für einen erfolgreichen Börsengang einer SPAC erbringen.


IDW vom 29.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)