• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW-Hinweis zur Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungshilfen

27.09.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Hinweis zur Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungshilfen

Alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe I–IV sowie November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30.06.2023 eine Schlussabrechnung einzureichen.

Beitrag mit Bild

©limbi007/123rf.com

Die Abrechnung der ersten Programme (Überbrückungshilfen I–III, November- und Dezemberhilfe) ist am 05.05.2022 gestartet. Mit dem Fachlichen Hinweis möchte das IDW nun die Wirtschaftsprüfer bei der Abgabe der Erklärungen des prüfenden Dritten im Antragsportal „Schlussabrechnung Paket 1“ unterstützen.

Erstellungsauftrag über Corona-Überbrückungshilfen

Die Zielsetzung besteht darin, die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen zu erfüllen und gleichzeitig die für Wirtschaftsprüfer geltenden beruflichen und fachlichen Grundsätze zu beachten. Bei dem Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Einreichung der Schlussabrechnung handelt es sich – ebenso wie bei dem Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen – um einen Erstellungsauftrag mit bestimmten vorzunehmenden Würdigungen.

Mehr erfahren

Das im Fachlichen Hinweis gegebene Formulierungsbeispiel für die Bescheinigung soll dem Wirtschaftsprüfer ermöglichen, gegenüber dem Auftraggeber eine Bescheinigung nach berufsüblichen Grundsätzen zu erteilen. Der fachliche Hinweis des IDW zur Schlussabrechnung für die Corona-Überbrückungshilfen steht hier zum Download bereit.


IDW vom 26.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht