25.01.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Hinweis zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen

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Das IDW hat den Fachlichen Hinweis vom 01.07.2020 auf den neuesten Stand gebracht: Es hat die im zweiten Halbjahr 2020 verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in die Übersicht aufgenommen und die Linksammlungen aktualisiert. Berücksichtigt sind auch die BMF-Schreiben, die bis zum 13.01.2021 veröffentlicht wurden.

Durch steuerliche Hilfsmaßnahmen versucht die Bundesregierung, die von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen wirtschaftlich zu entlasten. Es wurde bereits eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen. Laufend kommen jedoch neue Regelungen hinzu.

Fristverlängerungen von großer Bedeutung

Besondere praktische Relevanz dürfte für die meisten, besonders betroffenen  Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften die gewährten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 in beratenen Fällen, die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung 2019 und die zeitliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der 2020 eingeführten vereinfachten Verfahren (u.a. zur Stundung von Steuerzahlungen und Anpassung der Vorauszahlungen) haben.

Weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen

Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Corona-Beihilfen und listet die im Jahressteuergesetz 2020 enthaltenen Maßnahmen auf, die die Steuerpflichtigen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen sollen. Den IDW-Hinweis zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen finden Sie auf der Webseite des IDW zum Download.

(IDW vom 19.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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