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30.07.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Hinweis zu steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen

Das IDW hat einen aktualisierten Fachlichen Hinweis veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über die steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der von der Corona-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen.

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Neben der Aktualisierung der Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden wurden zum Abschluss der Legislaturperiode die in der Vorversion erhaltenen Informationen auf den neuesten Stand gebracht und hinzugekommene steuerliche Hilfsmaßnahmen ergänzt. Der neue Fachliche Hinweis Steuern berücksichtigt nun die bis zum 26.07.2021 verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und die bis zum vorstehenden Datum veröffentlichten BMF-Schreiben.

Besonders relevante Corona-Hilfsmaßnahmen

Von besonderer praktischer Relevanz dürften – wie bisher – die gewährten Verfahrenserleichterungen für die besonders betroffenen Steuerpflichtigen sein. Zu nennen sind hier v.a.

  • die erweiterten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige (für 2019 und 2020),
  • die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung (für 2019 und 2020),
  • die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren Steuervorauszahlungen unbürokratisch anpassen zu lassen.

Insolvenz, Umsatzsteuer, Testkosten

Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen

  • zur Auswirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag,
  • zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die umsatzsteuerliche Organschaft,
  • zur Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber,
  • zur Umsatzsteuerbefreiung der Abnahme von Corona-Schnelltests.

Der Fachliche Hinweis zu steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen ist auf der Website des IDW abrufbar.


IDW vom 28.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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