23.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW gegen externe Rotation für alle Prüfer

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Das IDW kritisiert, dass die Empfehlungen des PANA-Untersuchungsausschusses über das Ziel hinausgehen, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die Einführung einer externen Rotation für alle Abschlussprüfer verbunden mit einer weitergehenden Verkürzung der Rotationsfristen sei nicht tragbar.

Die Veröffentlichung der Panama Papers hat das Europäische Parlament veranlasst, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, das Committee of Inquiry into Money Laundering, Tax Avoidance and Tax Evasion (PANA). Am 28.06.2017 wurden der Entwurf des Ergebnisberichts des Untersuchungsausschusses und der Entwurf der Empfehlungen, die das Europäische Parlament an den Europäischen Rat und die EU Kommission richten wird, publiziert. Neben für das IDW im Fokus stehenden Aussagen zum Berufsstand der Wirtschaftsprüfer befassen sich die Dokumente u.a. mit der Harmonisierung der Unternehmenssteuersysteme, mit Regelungsbedarf beim Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden bei der Geldwäscheprävention und bei der Regulierung anderer Finanzintermediäre, sowie mit Anpassungsbedarf bei der Bankenaufsicht.

Entwurf schießt über Ziel hinaus

Das IDW hat gegenüber dem Vorsitzenden des PANA-Ausschusses zu den Entwürfen Stellung genommen. Das IDW kritisiert, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses über das Ziel hinausgehen, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zudem werden in den am 07.09.2017 veröffentlichten Änderungsanträgen der Mitglieder des Europäischen Parlaments teilweise erhebliche Verschärfungen der Regulierung des Berufsstands gefordert, die angesichts der jüngsten weitreichenden Regulierung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer nicht nachzuvollziehen sind. Dies gilt vor allem für die Forderung nach einer weitergehenden behördlichen Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer, einer stärkeren Einschränkung bei der Steuerberatung sowie der Einführung von sog. Pure Audit Firms und der Einführung einer externen Rotation für alle Abschlussprüfer (auch von Non-PIE), verbunden mit einer weitergehenden Verkürzung der Rotationsfristen von derzeit grundsätzlich zehn Jahren.

(IDW vom 20.10.2017 / Viola C. Didier)


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