08.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW gegen externe Rotation bei Eigenbetrieben

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Statt der bisherigen internen Rotation sieht die Novellierung der „Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen“ (EigBetrDVO) in NRW künftig eine Verpflichtung zur externen Rotation des Abschlussprüfers nach fünf Jahren vor. Dies kritisiert das IDW stark.

Der Entwurf EigBetrDVO-E sieht vor, eine Verpflichtung zur externen Rotation des Abschlussprüfers nach fünf Jahren einzuführen. Die EigBetrDVO verweist bislang auf die Regelung des § 319a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 HGB a.F., die bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine interne Rotation des Abschlussprüfers nach sieben Jahren vorsieht. Die Änderungsnotwendigkeit begründet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW mit dem Wegfall dieses Paragrafen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG).

EU-Verordnung soll beachtet werden

Die Vorschrift ist jedoch nicht entfallen, sondern wurde im HGB gestrichen, weil die interne Rotation nunmehr in der unmittelbar geltenden EU-Verordnung für Prüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE – Public Interest Entites) geregelt ist. Somit wäre der HGB-Verweis in der EigBetrDVO lediglich klarstellend durch einen Verweis auf Art. 17 Abs. 7 EU-VO Nr. 537/2014 zu ersetzen. Die EU-Verordnung sieht weiterhin eine interne Rotation nach sieben Jahren vor, verlängert allerdings die Cooling-Off-Periode (Ruhephase) von zwei auf drei Jahre und verlangt außerdem ein angemessenes graduelles Rotationssystem innerhalb des Prüfungsteams.

Keine Rechtfertigung für Neuregelung

Die Änderung durch das AReG mag zwar Anlass für die Novellierungsverordnung sein, kritisiert das IDW, sie rechtfertige aber nicht inhaltlich die umfassende Neuregelung. Die EigBetrDVO-E geht über die redaktionelle Änderung hinaus und verschärft die Anforderung, indem statt der internen eine externe Rotation des Abschlussprüfers angeordnet wird.

(IDW vom 05.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht