• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW EPS 982: Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung

08.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW EPS 982: Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung

Beitrag mit Bild

Welche Anforderungen und Vorgehensweisen gibt es bei der freiwilligen Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung?

Der Hauptfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung (IDW EPS 982) verabschiedet.

Der IDW EPS 982 verdeutlicht die Anforderungen und die Vorgehensweise bei der freiwilligen Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung. Es geht um Regelungen im Zusammenhang mit dem Berichtswesen, welches die Gewinnung, Verarbeitung, Weiterleitung und Darstellung  von entscheidungsrelevanten Informationen zum Gegenstand hat. Die Bandbreite der Unternehmensberichterstattungen reicht hierbei von einzelnen Informationen für das Unternehmen aus den Kerngeschäftsprozessen bis hin zu komplexen Darstellungen für externe Adressaten.

Was ist Gegenstand der Prüfung?

Die Prüfung nach dem IDW EPS 982 erstreckt sich auf die zugrunde liegenden Kerngeschäfts- bzw. Unterstützungsprozesse mit ihren Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen. Die Angaben bzw. Berichtsinhalte der Unternehmensberichterstattung sind bei einer nach IDW EPS 982 durchgeführten Systemprüfung nicht Gegenstand der Prüfung. IDW EPS 982 ist auf den Internetseiten des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen, abrufbar. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.12.2016.

(IDW vom 6.7.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht