05.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW EPS 830 n.F.: Prüfung nach MaBV

Beitrag mit Bild

©Foto-Ruhrgebiet/fotolia.com

Der Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zur Prüfung Gewerbetreibender i.S.d. § 34c Abs. 1 GewO gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (IDW EPS 830 n.F.) ist verabschiedet worden.

Bis zur Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung im Jahr 2012 unterlagen auch Anlagenvermittler der Prüfungspflicht gemäß § 16 MaBV. Daher sind noch Aussagen zu Prüfungen von Anlagenvermittlern in dem derzeitigen IDW PS 830 enthalten. Die Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV ist seit dem 05.03.2015 in dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW PS 840) geregelt.

Anpassung an gesetzliche Änderungen erforderlich

Vor diesem Hintergrund war eine Anpassung von IDW PS 830 an die gesetzlichen Änderungen erforderlich. Bei der Überarbeitung wurden die Ausführungen in IDW PS 830 aufgrund des ähnlichen Wortlauts von § 16 Abs. 1 MaBV und § 24 Abs. 1 FinVermV zugleich an die Ausführungen des IDW PS 840 angepasst. Eine wesentliche Neuerung stellt der Prüfungsansatz dar, wonach die nach IDW EPS 830 n.F. erforderlichen Prüfungshandlungen – Einschlägigkeit vorausgesetzt – stets durchzuführen sind.

Der Entwurf steht als Download auf der Website des IDW bereit.

(IDW vom 05.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)