• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IBOR-Reform (Phase 2): IASB finalisiert weitere IFRS-Änderungen

31.08.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IBOR-Reform (Phase 2): IASB finalisiert weitere IFRS-Änderungen

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Der IASB hat Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 sowie einigen anderen IFRS publiziert und beendete damit Phase 2 seines Projekts „IBOR Reform and its Effects on Financial Reporting“. Diese Änderungen sollen die Bilanzierung während der IBOR-Reform erleichtern.

Bereits im September 2019 hatte der IASB – als Phase 1 des Projekts – Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 publiziert. Damit wurden Erleichterungen geschaffen, die im Vorfeld der IBOR-Reform anwendbar sind und die Beendigung des Hedge-Accounting vermeiden helfen.

Die jetzigen Änderungen betreffen folgende Aspekte in IFRS 9 und IAS 39

  • Klarstellung, dass eine Änderung der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme infolge der IBOR-Reform eine Modifikation darstellen kann, auch wenn sich keine vertraglichen Bedingungen ändern;
  • Erleichterung, wonach für Barwertänderungen aufgrund des Übergangs auf die neuen Referenzzinssätze IFRS 9.B5.4.5 anwendbar ist;
  • Fortführung bilanzieller Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach Übergang auf die neuen Referenzzinssätze, da eine Änderung des Referenzzinssatzes nur eine begrenzte Änderung der dokumentierten Sicherungsbeziehung darstellt und deshalb nicht deren Auflösung bedingt;
  • keine Änderungen bzgl. Ausbuchung, Bestimmung des Geschäftsmodells, des sog. SPPI-Tests und der Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten, da IFRS 9 diesbezüglich hinreichend klar ist.

IBOR-Reform betrifft auch IFRS 13 und IFRS 17

Ferner verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 16 und IFRS 4 sowie zusätzliche Angabepflichten nach IFRS 7 vor. Der IASB äußert, dass die IBOR-Reform auch Regelungen in IFRS 13, in IFRS 17 oder bzgl. Diskontierung in anderen Standards betreffen kann; Änderungen dieser Standards werden aber nicht als erforderlich angesehen.

Die jetzigen Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Der Text der Änderungen ist beim IASB nur kostenpflichtig erhältlich.

(DRSC vom 27.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank