Der IASB hat die Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ mit IFRS 4 „Versicherungsverträge (Anpassungen an IFRS 4)“ herausgegeben.
Mit den Anpassungen werden die Bedenken adressiert, die aus der Implementierung von IFRS 9 Finanzinstrumente (Erstanwendung 01.01.2018) vor der Umsetzung des künftigen Standards für Versicherungsverträge, dessen finale Veröffentlichung innerhalb der nächsten sechs Monate als IFRS 17 erwartet wird (Erstanwendung nicht vor 2021), resultieren.
Die Änderungen beinhalten zwei optionale Ansätze:
- Überlagerungsansatz (overlay approach): Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben, können die Volatilität, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor Anwendung des neuen Versicherungsstandards resultiert, im OCI statt in der GuV erfassen.
- Verschiebungsansatz (temporary exemption from applying IFRS 9): Unternehmen, deren Aktivitäten vorherrschend mit Versicherungen verknüpft sind, können die Anwendung von IFRS 9 bis 2021 aufschieben und weiterhin IAS 39 anwenden.
(DRSC vom 13.09.2016/ Viola C. Didier)