15.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht Anpassungen an IFRS 4

Beitrag mit Bild

Mit den Änderungen an IFRS 4 werden die bereits bestehenden Optionen im Standard zur Adressierung temporärer Volatilitäten ergänzt.

Der IASB hat die Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ mit IFRS 4 „Versicherungsverträge (Anpassungen an IFRS 4)“ herausgegeben.

Mit den Anpassungen werden die Bedenken adressiert, die aus der Implementierung von IFRS 9 Finanzinstrumente (Erstanwendung 01.01.2018) vor der Umsetzung des künftigen Standards für Versicherungsverträge, dessen finale Veröffentlichung innerhalb der nächsten sechs Monate als IFRS 17 erwartet wird (Erstanwendung nicht vor 2021), resultieren.

Die Änderungen beinhalten zwei optionale Ansätze:

  • Überlagerungsansatz (overlay approach): Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben, können die Volatilität, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor Anwendung des neuen Versicherungsstandards resultiert, im OCI statt in der GuV erfassen.
  • Verschiebungsansatz (temporary exemption from applying IFRS 9): Unternehmen, deren Aktivitäten vorherrschend mit Versicherungen verknüpft sind, können die Anwendung von IFRS 9 bis 2021 aufschieben und weiterhin IAS 39 anwenden.

(DRSC vom 13.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com


17.04.2026

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

weiterlesen
Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht