• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IASB veröffentlicht Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle

16.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle

Beitrag mit Bild

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS dienen der gleichbleibenden die Qualität der Standards.

Der IASB hat den Entwurf ED/2017/1 für einen Sammeländerungsstandard (Annual Improvements to IFRSs 2015–2017 Cycle) veröffentlicht.

Im Annual Improvements to IFRSs 2015–2017 Cycle werden Änderungen an folgenden Standards vorgeschlagen:

  • IAS 12: Bilanzierung steuerlicher Effekte aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital ausgewiesen werden;
  • IAS 23: Bestimmung von Fremdkapitalkosten, wenn ein bislang in Konstruktion befindlicher Vermögenswert fertiggestellt wurde;
  • IAS 28: Zusammenwirken der Wertminderungsvorschriften von IAS 28 und IFRS 9 bei langfristigen Beteiligungen.

Stellungnahmen werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 12. April 2017 auf der Internetseite des IASB einzureichen.

(DRSC vom 13.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank