• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IASB veröffentlicht Änderungsvorschlag für IFRS 17

03.08.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht Änderungsvorschlag für IFRS 17

Der IASB hat den Entwurf ED/2021/8 mit dem Vorschlag einer weiteren Änderung an IFRS 17 veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Damit wird ein Problem adressiert, das entsteht, wenn ein (Versicherungs-)Unternehmen in der ersten Berichtsperiode – z.B. für das Jahr 2023 – IFRS 17 und zeitgleich IFRS 9 erstmals anwendet. In diesem Fall können Unstimmigkeiten (“mismatches”) bei der Darstellung der Vorjahresvergleichszahlen (d.h. für das Jahr 2022) entstehen, weil diese nach IFRS 17 vollständig angepasst werden müssen, nach IFRS 9 aber nur teilweise angepasst werden dürfen. Letzteres ist etwa unzulässig für solche Finanzinstrumente, die im Jahr 2023 ausgebucht werden.

Ergänzende Übergangsvorschrift in IFRS 17

Gemäß Entwurf soll in IFRS 17 eine ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt werden. Diese ermöglicht wahlweise eine abweichende IFRS 9-Klassifizierung (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen wahlweise

  • für Finanzaktiva, für die keine IFRS 9-Anpassung in der Vergleichsperiode erfolgt ist,
  • diejenige IFRS 9-Klassifizierung vornehmen, die bei IFRS 9-Anwendung für das betroffene Finanzinstrument voraussichtlich gelten würde,
  • wobei diese Option je Finanzinstrument einzeln anwendbar ist,
  • jedoch nur, sofern das Finanzinstrument mit Versicherungsverträgen in Verbindung steht und
  • nicht für Vergleichsperioden, die vor dem Übergangszeitpunkt auf IFRS 17 liegen.

Dieser Entwurf kann bis 27.09.2021 kommentiert werden. Der IASB beabsichtigt eine Finalisierung noch bis Ende 2021.


DRSC vom 28.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank