28.01.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 1

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig veröffentlicht.

Gegenstand der Änderungen an IAS 1 ist die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Hierbei sollen die Erwartungen und Absichten des Managements, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird oder eine vorzeitige Rückzahlung beabsichtigt ist, unberücksichtigt bleiben.

Sofern ein Recht zur Verlängerung einer oder mehrerer Bedingungen (z.B. Covenants) unterliegt, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem Abschlussstichtag) getestet/überprüft werden, so ist entscheidend, ob die Bedingungen am Abschlussstichtag eingehalten wurden.

Änderungen an IAS 1 sind retrospektiv

Darüber hinaus stellt der IASB klar, dass Kreditbedingungen, die – nach Wahl des Gläubigers – zu einer Erfüllung der Schuld in Eigenkapitalanteilen des Unternehmens führen können, bei der Klassifizierung zu berücksichtigen sind, es sei denn, es liegt ein separat zu bilanzierendes Eigenkapitalinstrument i.S. von IAS 32 vor.

Die Änderungen an IAS 1 sind retrospektiv und erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, anzuwenden.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.

(DRSC vom 23.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank