24.10.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht Änderung von IFRS 3

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat eine Änderung von IFRS 3 hinsichtlich der Definition von Geschäftsbetrieb veröffentlicht. Damit stellt der IASB die drei Elemente eines Geschäftsbetriebs klar.

Durch die Änderung soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ (business) klargestellt werden, da in der Vergangenheit verstärkt auftretende Anwendungsfragen in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen eines Geschäftsbetrieb im Erwerbsfall aufgetreten waren. Konkret werden die Tz. B5 ff. geändert und ergänzt.

Definition „Geschäftsbetrieb „

Frühere Definition: An integrated set of activities and assets that is capable of being conducted and managed for the purpose of providing a return in the form of dividends, lower costs or other economic benefits directly to investors or other owners, members or participants.

Neue Definition: An integrated set of activities and assets that is capable of being conducted and managed for the purpose of providing goods or services to customers, generating investment income (such as dividends or interest) or generating other income from ordinary activities.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab 01.01.2020 anzuwenden, und zwar für Erwerbe, die ab dem 01.01.2020 erfolgen.

(DRSC vom 22.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)