23.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 2

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Der IASB hat am 20. Juni 2016 Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen.

Die Klarstellungen erstrecken sich auf folgende Themen:

  • Berücksichtigung marktbezogener und nicht-marktbezogener Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen
  • Modifikationen von bar zu erfüllenden Zusagen mit Änderung der Klassifizierung hin zu in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen
  • In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen

Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

(DRSC vom 21.06.2016 / Viola C. Didier)


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