23.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 2

Beitrag mit Bild

Der Standard ist kostenpflichtig und nur beim IASB erhältlich.

Der IASB hat am 20. Juni 2016 Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen.

Die Klarstellungen erstrecken sich auf folgende Themen:

  • Berücksichtigung marktbezogener und nicht-marktbezogener Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen
  • Modifikationen von bar zu erfüllenden Zusagen mit Änderung der Klassifizierung hin zu in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen
  • In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen

Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

(DRSC vom 21.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


07.05.2025

Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte geschädigter Unternehmen auf Informationszugang im Kartellrecht gestärkt.

weiterlesen
Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank