• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IASB: Überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht

19.04.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB: Überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Rechnungslegung: Das International Accounting Standards Board (IASB) hat das überarbeitete Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) veröffentlicht.

Das Rahmenkonzept, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1989 weitgehend unverändert blieb, dient dem IASB bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Zugleich soll es Abschlussersteller bei der Bilanzierung von Sachverhalten unterstützen, für die die Standards und Interpretationen keine entsprechenden Vorgaben vorsehen.

Die wesentlichen Veränderungen im überarbeiteten Rahmenkonzept vom 29.03.2018 betreffen

  • ein neues Kapitel zur Bewertung,
  • verbesserte Definitionen und Leitlinien für Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie
  • Klarstellungen bezüglich wichtiger Begriffe wie Verantwortung, Vorsicht und Messunsicherheit.

Das Board wird das überarbeitete Rahmenkonzepts sofort anwenden, während die Unternehmen es ab dem 01.01.2020 anzuwenden haben.

(WPK vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)