• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IASB: Überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht

19.04.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB: Überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Rechnungslegung: Das International Accounting Standards Board (IASB) hat das überarbeitete Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) veröffentlicht.

Das Rahmenkonzept, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1989 weitgehend unverändert blieb, dient dem IASB bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Zugleich soll es Abschlussersteller bei der Bilanzierung von Sachverhalten unterstützen, für die die Standards und Interpretationen keine entsprechenden Vorgaben vorsehen.

Die wesentlichen Veränderungen im überarbeiteten Rahmenkonzept vom 29.03.2018 betreffen

  • ein neues Kapitel zur Bewertung,
  • verbesserte Definitionen und Leitlinien für Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie
  • Klarstellungen bezüglich wichtiger Begriffe wie Verantwortung, Vorsicht und Messunsicherheit.

Das Board wird das überarbeitete Rahmenkonzepts sofort anwenden, während die Unternehmen es ab dem 01.01.2020 anzuwenden haben.

(WPK vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank