• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IASB: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

27.07.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

Der IASB hat den Entwurf ED/2021/7 Entwurf ED/2021/7: Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen: Angaben (Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures) veröffentlicht und zur Kommentierung gestellt.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Mit diesem Entwurf hat der IASB den Entwurf eines eigenständigen IFRS vorgelegt, der es Tochterunternehmen (im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS) erlauben würde, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten anzuwenden.

Der im Entwurf vorgeschlagene IFRS wäre für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen (d.h. Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder börsennotiert sind), deren Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den IFRS aufstellt, anwendbar.

Anwendungshilfe für Tochterunternehmen

Diese Tochterunternehmen berichten für Konsolidierungszwecke unter Anwendung der IFRS an ihr Mutterunternehmen. Die Anwendung des vorgeschlagenen IFRS soll es diesen Tochterunternehmen ermöglichen, auch bei der Erstellung ihres eigenen (Einzel-)Abschlusses die IFRS anzuwenden, allerdings mit reduzierten Angabepflichten. Der vorgeschlagene IFRS zielt darauf ab, die Berichterstattung dieser Tochterunternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten gerecht zu werden.

Der Entwurf ist auf der Website des IASB abrufbar. Stellungnahmen sind möglich bis zum 31.01.2022.


DRSC vom 26.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank