Mit diesem Entwurf hat der IASB den Entwurf eines eigenständigen IFRS vorgelegt, der es Tochterunternehmen (im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS) erlauben würde, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten anzuwenden.
Der im Entwurf vorgeschlagene IFRS wäre für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen (d.h. Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder börsennotiert sind), deren Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den IFRS aufstellt, anwendbar.
Anwendungshilfe für Tochterunternehmen
Diese Tochterunternehmen berichten für Konsolidierungszwecke unter Anwendung der IFRS an ihr Mutterunternehmen. Die Anwendung des vorgeschlagenen IFRS soll es diesen Tochterunternehmen ermöglichen, auch bei der Erstellung ihres eigenen (Einzel-)Abschlusses die IFRS anzuwenden, allerdings mit reduzierten Angabepflichten. Der vorgeschlagene IFRS zielt darauf ab, die Berichterstattung dieser Tochterunternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten gerecht zu werden.
Der Entwurf ist auf der Website des IASB abrufbar. Stellungnahmen sind möglich bis zum 31.01.2022.