Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2017/5 Accounting Policies and Accounting Estimates (Proposed amendments to IAS 8) veröffentlicht. Er befasst sich mit der Abgrenzung der Änderungen der Rechnungslegungsmethoden von Änderungen bei Schätzungen.
Die vorgeschlagenen Neuerungen sollen die Unterscheidung zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden einerseits und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen andererseits erleichtern. Die Abgrenzung ist von besonderer Bedeutung, da Änderungen von Rechnungslegungsmethoden grundsätzlich rückwirkend bis zur frühesten dargestellten Periode im IFRS-Abschluss zu berücksichtigen sind, während Änderungen bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen grundsätzlich keine rückwirkende Änderung erfordern.
Der Entwurf kann beim IASB bis zum 15.01.2018 kommentiert werden.
(WPK vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)