16.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 28 geändert

IAS 28 geändert

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Der IASB hat eine geringfügige Änderung von IAS 28 veröffentlicht (Long-term Interests in Associates and Joint Ventures – Amendments to IAS 28).

Hintergrund der Änderung von IAS 28 ist eine Unklarheit bei der Anwendung von Wertminderungsvorschriften auf langfristig gehaltene Anteile (sog. long-term interests). Fraglich war insbesondere, wie die Regeln in IAS 28 und IFRS 9 zusammenspielen und ob bzw. inwieweit langfristig gehaltene Anteile in den Anwendungsbereich beider Standards fallen. Nunmehr wird durch Streichung von Tz. 41 und Ergänzung von Tz. 14A klargestellt, dass IFRS 9 auf langfristig gehaltene Anteile anzuwenden ist.

Diese Änderung ist ab 01.01.2019 erstmals verpflichtend anzuwenden.

(DRSC vom 12.10.2017)


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