16.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 28 geändert

Beitrag mit Bild

©AvigoPhotos/fotolia.com

Der IASB hat eine geringfügige Änderung von IAS 28 veröffentlicht (Long-term Interests in Associates and Joint Ventures – Amendments to IAS 28).

Hintergrund der Änderung von IAS 28 ist eine Unklarheit bei der Anwendung von Wertminderungsvorschriften auf langfristig gehaltene Anteile (sog. long-term interests). Fraglich war insbesondere, wie die Regeln in IAS 28 und IFRS 9 zusammenspielen und ob bzw. inwieweit langfristig gehaltene Anteile in den Anwendungsbereich beider Standards fallen. Nunmehr wird durch Streichung von Tz. 41 und Ergänzung von Tz. 14A klargestellt, dass IFRS 9 auf langfristig gehaltene Anteile anzuwenden ist.

Diese Änderung ist ab 01.01.2019 erstmals verpflichtend anzuwenden.

(DRSC vom 12.10.2017)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht