16.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 28 geändert

Beitrag mit Bild

©AvigoPhotos/fotolia.com

Der IASB hat eine geringfügige Änderung von IAS 28 veröffentlicht (Long-term Interests in Associates and Joint Ventures – Amendments to IAS 28).

Hintergrund der Änderung von IAS 28 ist eine Unklarheit bei der Anwendung von Wertminderungsvorschriften auf langfristig gehaltene Anteile (sog. long-term interests). Fraglich war insbesondere, wie die Regeln in IAS 28 und IFRS 9 zusammenspielen und ob bzw. inwieweit langfristig gehaltene Anteile in den Anwendungsbereich beider Standards fallen. Nunmehr wird durch Streichung von Tz. 41 und Ergänzung von Tz. 14A klargestellt, dass IFRS 9 auf langfristig gehaltene Anteile anzuwenden ist.

Diese Änderung ist ab 01.01.2019 erstmals verpflichtend anzuwenden.

(DRSC vom 12.10.2017)


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)