• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

01.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat geringfügige Änderungen zu IAS 19 (Plan Amendment, Curtailment or Settlement – Amendments to IAS 19) veröffentlicht. Die Änderungen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Im Falle einer Änderung eines Pensionsplans – sei es eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – hat das Unternehmen auch bislang schon seine Nettoschuld oder seinen Vermögenswert aus leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 neu bewertet.

Das hat sich geändert

Die nun vorgenommenen Änderungen erfordern, wie ein Unternehmen bei einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans den laufenden Dienstzeitaufwand und den Nettozinsertrag für den Rest der Berichtsperiode nach der Planänderung zu bestimmen hat. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Zeit nach der Änderung des Plans zu ermitteln sind. Durch die Verwendung aktualisierter Annahmen wird erwartet, dass die Änderungen den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefern.

(WPK vom 27.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank