• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

01.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat geringfügige Änderungen zu IAS 19 (Plan Amendment, Curtailment or Settlement – Amendments to IAS 19) veröffentlicht. Die Änderungen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Im Falle einer Änderung eines Pensionsplans – sei es eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – hat das Unternehmen auch bislang schon seine Nettoschuld oder seinen Vermögenswert aus leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 neu bewertet.

Das hat sich geändert

Die nun vorgenommenen Änderungen erfordern, wie ein Unternehmen bei einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans den laufenden Dienstzeitaufwand und den Nettozinsertrag für den Rest der Berichtsperiode nach der Planänderung zu bestimmen hat. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Zeit nach der Änderung des Plans zu ermitteln sind. Durch die Verwendung aktualisierter Annahmen wird erwartet, dass die Änderungen den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefern.

(WPK vom 27.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)