• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

01.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IAS 19: Geringfügige Änderungen bei der Pensionsbilanzierung

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat geringfügige Änderungen zu IAS 19 (Plan Amendment, Curtailment or Settlement – Amendments to IAS 19) veröffentlicht. Die Änderungen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Im Falle einer Änderung eines Pensionsplans – sei es eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – hat das Unternehmen auch bislang schon seine Nettoschuld oder seinen Vermögenswert aus leistungsorientierten Plänen nach IAS 19 neu bewertet.

Das hat sich geändert

Die nun vorgenommenen Änderungen erfordern, wie ein Unternehmen bei einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans den laufenden Dienstzeitaufwand und den Nettozinsertrag für den Rest der Berichtsperiode nach der Planänderung zu bestimmen hat. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Zeit nach der Änderung des Plans zu ermitteln sind. Durch die Verwendung aktualisierter Annahmen wird erwartet, dass die Änderungen den Abschlussadressaten nützliche Informationen liefern.

(WPK vom 27.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)