22.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB: Verbesserung der Prüfungsqualität

Beitrag mit Bild

Die ITC konzentriert sich auf die drei Hauptthemen skeptische Grundhaltung, Qualitätskontrolle und Gemeinschaftsprüfungen.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die Invitation to Comment (ITC) sowie den so genannten Overview zur ITC veröffentlicht. Beide Veröffentlichungen dienen dem übergeordneten Ziel, die Prüfungsqualität zu verbessern.

Die ITC „Enhancing Audit Quality in the Public Interest: A Focus on Professional Skepticism, Quality Control and Group Audits“, die sich unter anderem an Unternehmen, Regulatoren und Aufsichtsbehörden, nationale Standardsetzer sowie Organisationen des öffentlichen Sektors richtet, konzentriert sich auf die drei Hauptthemen skeptische Grundhaltung, Qualitätskontrolle und Gemeinschaftsprüfungen.

Die ITC stellt dar,

  • wie die aktuellen Standards diese Themen adressieren,
  • welche Bedenken bezüglich dieser Themen festgestellt wurden und
  • durch welche möglichen Maßnahmen diesen Bedenken begegnet werden kann, um die Prüfungsqualität zu verbessern.

Durch zahlreiche Fragen möchte das IAASB sicherstellen, dass

  • die Bedürfnisse und Erwartungen an die Verbesserung der Prüfungsqualität verstanden werden,
  • die richtigen Themen identifiziert wurden oder ob gegebenenfalls weitere adressiert werden sollten,
  • die vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll sind oder ob andere möglicherweise geeigneter wären.

Auf Basis der eingehenden Antworten soll entschieden werden, ob und wie die Anforderungen und/oder das Anwendungsmaterial in den bestehenden Standards insbesondere zur Qualitätskontrolle und zu Gemeinschaftsprüfungen entwickelt oder überarbeitet werden können, um die Prüfungsqualität zu verbessern.

Overview

Im Gegensatz zur ITC richtet sich der Overview in erster Linie an Anwender und Ersteller von Jahresabschlüssen sowie an Prüfungsausschüsse. Der Overview stellt eine Zusammenfassung der genannten Themen sowie der geplanten Maßnahmen dar und geht weniger ins Detail. Die hier aufgeworfenen Fragen finden sich auch in der ITC wieder.

Das IAASB erwartet, dass nur zu einem der beiden Dokumente Stellung genommen wird. Stellungnahmen können bis zum 16.05.2016 abgegeben werden.

(WPK vom 22.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)