22.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB: Verbesserung der Prüfungsqualität

Beitrag mit Bild

Die ITC konzentriert sich auf die drei Hauptthemen skeptische Grundhaltung, Qualitätskontrolle und Gemeinschaftsprüfungen.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die Invitation to Comment (ITC) sowie den so genannten Overview zur ITC veröffentlicht. Beide Veröffentlichungen dienen dem übergeordneten Ziel, die Prüfungsqualität zu verbessern.

Die ITC „Enhancing Audit Quality in the Public Interest: A Focus on Professional Skepticism, Quality Control and Group Audits“, die sich unter anderem an Unternehmen, Regulatoren und Aufsichtsbehörden, nationale Standardsetzer sowie Organisationen des öffentlichen Sektors richtet, konzentriert sich auf die drei Hauptthemen skeptische Grundhaltung, Qualitätskontrolle und Gemeinschaftsprüfungen.

Die ITC stellt dar,

  • wie die aktuellen Standards diese Themen adressieren,
  • welche Bedenken bezüglich dieser Themen festgestellt wurden und
  • durch welche möglichen Maßnahmen diesen Bedenken begegnet werden kann, um die Prüfungsqualität zu verbessern.

Durch zahlreiche Fragen möchte das IAASB sicherstellen, dass

  • die Bedürfnisse und Erwartungen an die Verbesserung der Prüfungsqualität verstanden werden,
  • die richtigen Themen identifiziert wurden oder ob gegebenenfalls weitere adressiert werden sollten,
  • die vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll sind oder ob andere möglicherweise geeigneter wären.

Auf Basis der eingehenden Antworten soll entschieden werden, ob und wie die Anforderungen und/oder das Anwendungsmaterial in den bestehenden Standards insbesondere zur Qualitätskontrolle und zu Gemeinschaftsprüfungen entwickelt oder überarbeitet werden können, um die Prüfungsqualität zu verbessern.

Overview

Im Gegensatz zur ITC richtet sich der Overview in erster Linie an Anwender und Ersteller von Jahresabschlüssen sowie an Prüfungsausschüsse. Der Overview stellt eine Zusammenfassung der genannten Themen sowie der geplanten Maßnahmen dar und geht weniger ins Detail. Die hier aufgeworfenen Fragen finden sich auch in der ITC wieder.

Das IAASB erwartet, dass nur zu einem der beiden Dokumente Stellung genommen wird. Stellungnahmen können bis zum 16.05.2016 abgegeben werden.

(WPK vom 22.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com


12.06.2026

Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht