24.09.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB verabschiedet ISSA 5000

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen.

Beitrag mit Bild

©faithie/123rf.com

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Darüber hat das DRSC informiert. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Im Januar 2025 werden voraussichtlich Begleitmaterialien veröffentlicht.

Zum Hintergrund

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann. Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).

Bereits im Juni 2024 hat das Committee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) Vorschläge für Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Damit kam das CEAOB der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst orientieren können.


DRSC vom 23.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht