24.09.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB verabschiedet ISSA 5000

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen.

Beitrag mit Bild

©faithie/123rf.com

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Darüber hat das DRSC informiert. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Im Januar 2025 werden voraussichtlich Begleitmaterialien veröffentlicht.

Zum Hintergrund

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann. Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).

Bereits im Juni 2024 hat das Committee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) Vorschläge für Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Damit kam das CEAOB der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst orientieren können.


DRSC vom 23.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)